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   VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 63-IV-03   

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VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 63-IV-03 (https://dejure.org/2004,33708)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2004 - 63-IV-03 (https://dejure.org/2004,33708)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2004 - 63-IV-03 (https://dejure.org/2004,33708)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 84-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 63-IV-03
    Die Vorschrift bezweckt für das Verfassungsbeschwerdeverfahren, dass sich der Vollmachtgeber nach Abschluss bzw. während des vom Bevollmächtigten betriebenen fachgerichtlichen Prozesses konkret darüber vergewissert, ob zusätzlich von dem außerordentlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht werden soll, und dass der Verfassungsgerichtshof nicht ohne eine dahingehende spezielle Willensäußerung des Beschwerdeführers in Anspruch genommen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2004 - Vf. 84-IV-03/Vf. 85-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 137-IV-21

    Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde

    Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 114-IV-19; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 15-IV-22
    Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 114-IV-19; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 09.08.2018 - 83-IV-18

    Rechtmäßigkeit der Auslieferung an die Republik Kroatien zur Vollstreckung eines

    Angesichts der kurzen Zeitspanne zwischen Zugang der Auslieferungsentscheidung und angekündigter Auslieferung von einem bzw. zwei Tagen ist die anwaltliche Versicherung über die Bevollmächtigung ausnahmsweise ausreichend, um den Anforderungen des § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 22 Abs. 2 BVerfGG zu genügen (vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03; zur anwaltlichen Versicherung im Verfahren der einstweiligen Anordnung vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - 2 BvR 2557/16).
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22

    Erfolgloser Antrag gegen §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 der SächsCoronaNotVO vom 19.

    1. Offen bleiben kann in Bezug auf den Antrag der Antragstellerin zu 1), ob dieser deshalb bereits unzulässig ist, weil die für die Antragstellerin zu 1) vorgelegte Vollmacht, die allgemein "in Sachen Eilantrag und Verfassungsbeschwerde Sächsischer Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung Grundrechte durch Freistaat Sachsen" erteilt worden ist, den Anforderungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht genügt, der eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht verlangt, die im Original vorzulegen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 114-IV-19; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 108-IV-14
    Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 36-IV-14
    Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 97-IV-08
    Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 114-IV-19
    Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 117-IV-17; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 43-IV-06
    Die Vorschrift bezweckt, dass sich der Vollmachtgeber konkret darüber vergewissert, ob zusätzlich zum fachgerichtlichen Rechtsschutz von dem außerordentlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht werden soll und dass der Verfassungsgerichtshof nicht ohne eine dahingehende spezielle Willensäußerung des Beschwerdeführers in Anspruch genommen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2005 - Vf. 36-IV-05; Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 117-IV-17
    Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 138-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 17-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 58-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 92-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 70-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 3-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 36-IV-05
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